Grad der Behinderung (GdB) bei Entzündlich-rheumatischen-Krankheiten der Gelenke

Ca. 2 % der erwachsenen Bevölkerung leiden unter entzündlich-rheumatischen-Erkrankungen.


Dauert eine Rheumatische-Erkrankung länger als 6 Monate an, können Betroffene einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen.


In der Versorgungsmedizinverordnung heißt es hierzu unter Punkt 18.21 wie folgt:


Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit)


ohne wesentliche Funktionseinschränkung
mit leichten Beschwerden                                                              10


mit geringen Auswirkungen
(leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden,
je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe
Krankheitsaktivität)                                                                        20-40


mit mittelgradigen Auswirkungen
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen und
Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare
Krankheitsaktivität)                                                                        50-70


it schweren Auswirkungen
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige
Progredienz)                                                                                    80-100


Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.


Zu beachten ist, dass sich die Höhe des Grades der Behinderung nicht nach der Diagnose richtig. Vielmehr ist es entscheidend, welche Folgen und Beeinträchtigungen diese mit sich zieht. Die Höhe des Grades der Behinderung hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.


Für mittelgradige Auswirkungen sprechen u.a. folgende dauerhaft anhaltende Beschwerden:


  • Entzündungen und Schmerzen in den Gelenken
  • Schwellungen in den Gelenken
  • Bewegungseinschränkungen in den Gelenken
  • Kraftminderung in den Gelenken
  • Störung der Feinmotorik


Zur Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Einsicht in die Verfahrensakte unerlässlich. Um den Widerspruch oder eine Klage ordentlich begründen zu können, ist es besonders wichtig, die abschließende versorgungsärztliche Stellungnahme und Bewertung einzusehen. Diese enthält Informationen, welche Einzel-GdB anerkannt wurden und welcher Gesamt-GdB daraus gebildet wurde. Zudem ist daraus zu ersehen, welche Befunde berücksichtigt wurden und welche Beeinträchtigungen unter Umständen unzutreffend eingeschätzt wurden.


Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit (ohne Mehrkosten) vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.


Entsprechende Musterschriftsätze zu der Thematik finden Sie hier.


Zur Vorbereitung eines Antrages auf Schwerbehinderung empfehle ich das Buch „Nicht lange fackeln, GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr“ von Rena Rose, welches Sie hier bestellen können.