Merkzeichen G bei psychischen Störungen

Das Merkzeichen G steht für „erhebliche Gehbehinderung“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung oder Krankheit in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Es dient dazu, die Mobilität dieser Menschen zu verbessern und ihnen bestimmte Nachteilsausgleiche zu ermöglichen. Eine erhebliche Gehbehinderung kann beispielsweise durch Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Wirbelsäule vorliegen, ebenso durch Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die das Gehen stark erschweren. Auch neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Schlaganfälle, die die Mobilität beeinträchtigen, können die Grundlage für das Merkzeichen sein. Der Grad der Behinderung muss dabei nicht zwingend 50 oder mehr betragen, sondern wird individuell beurteilt. Mit dem Merkzeichen G erhalten Betroffene Erleichterungen, wie zum Beispiel eine Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr. Sie können eine spezielle Wertmarke erwerben, mit der sie kostenlos oder ermäßigt fahren dürfen, oder alternativ eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es in Kombination mit anderen Merkzeichen auch zusätzliche Parkerleichterungen geben. Je nach Bundesland können weitere Vorteile, wie die Befreiung von Gebühren oder der Zugang zu barrierefreien Einrichtungen, gewährt werden.

Für das Merkzeichen "G" bei psychischen Erkrankungen müssen erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit vorliegen. Eine psychische Erkrankung muss die Fähigkeit der betroffenen Person, sich sicher, regelmäßig und ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu bewegen, deutlich beeinträchtigen. Typische Beispiele sind Panikstörungen oder Agoraphobie, wenn die betroffene Person aufgrund von Angstzuständen oder Panikattacken das Haus nicht verlassen oder Wege im Straßenverkehr nur unter extremen Anstrengungen oder Gefahren zurücklegen kann. Auch schwere Depressionen oder psychotische Störungen, die dazu führen, dass sich die Person nicht selbstständig oder sicher im Straßenverkehr bewegen kann, können die Voraussetzungen erfüllen.
Darüber hinaus können Gangunsicherheit oder Orientierungslosigkeit eine Rolle spielen, wenn diese durch psychische Störungen verursacht werden. Beispiele sind schwerer Autismus, Demenz oder andere kognitive Beeinträchtigungen. Die Einschränkungen sollten ärztlich belegt sein. Es sollte eindeutig beschrieben werden, dass die Erkrankung Ursache der Einschränkungen ist und dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Bewegungsvermögens vorliegt.
Die Einschränkung darf nicht vorübergehend sein, sondern muss dauerhaft sein und sich erheblich auf das tägliche Leben der betroffenen Person auswirken. Das Urteil des SG Augsburg zeigt, dass psychische Erkrankungen, die das Verlassen des Hauses oder das selbstständige Bewegen im Straßenverkehr massiv einschränken, zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" führen können.

Das Urteil des SG Augsburg (Az. S 8 SB 301/13) verdeutlicht, dass insbesondere psychische Erkrankungen, die das Verlassen des Hauses oder das selbstständige Bewegen im Straßenverkehr massiv einschränken, zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" führen können.

Das Sozialgericht Augsburg entschied am 31. Juli 2014 (Az. S 8 SB 301/13), dass einer Klägerin mit einer Angststörung und Panikattacken das Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) zusteht.

Die 1991 geborene Klägerin litt an einer Agoraphobie mit Panikstörung, die bei allen Wegen außer Haus auftrat. Aufgrund dieser psychischen Störung konnte sie fast alle Wege nur in Begleitung zurücklegen.
Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin aufgrund ihrer psychogenen Gangstörung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist und somit Anspruch auf das Merkzeichen "G" hat.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass psychische Erkrankungen wie Angststörungen mit Panikattacken, die die Bewegungsfähigkeit und die Notwendigkeit einer Begleitung beeinflussen, zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" führen kann.